Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 30.21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29 BauGB, § 35 BauGB, § 38 BauGB, § 80 VwGO, § 80a VwGO
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Drittanfechtung einer Genehmigung für die Errichtung und Nutzung einer Schwimmsteganlage wegen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in einem anderweitigen Beschwerdeverfahren - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 23.02.2021 - 1 L 1112/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 30.21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
Verletzung kommunaler Planungshoheit durch wasserrechtliche Genehmigung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 30.21
Sie ist unzulässig geworden, nachdem der Senat mit Beschluss vom 19. März 2021 (OVG 11 S 137/20, juris) in einem anderweitigen Beschwerdeverfahren die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30. Juni 2020 gerichteten Klage einer Gemeinde wiederhergestellt hat.Gegen ein schutzwertes Interesse des Antragstellers an der quasi vorsorglichen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid vom 30. Juni 2020 sprechen im Übrigen Gründe der Prozessökonomie, weil sich das Prüfprogramm des vorliegenden Verfahrens von dem des Verfahrens OVG 11 S 137/20 grundlegend unterscheidet.
- OVG Bremen, 07.05.1984 - 2 B 56/84
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 30.21
Zwar ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass die aufschiebende Wirkung bereits zuvor entfällt, etwa falls die Gemeinde ihre Klage zurücknehmen oder der Senatsbeschluss vom 19. März 2021 gemäß § 80 Abs. 7 VwGO geändert würde (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 24 November 1983 - 20 C 81 D./.102 -, NVwZ 1984, 527).